Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands beschlossen. Im Oktober 2010 wurden die Kriterien für den Fairen Handel der Weltläden neu formuliert, besser an die internationalen Kriterien angepasst und von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands mit großer Mehrheit beschlossen.
Der Faire Handel der Weltläden hat eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden als Ziel. Daher wendet die Konvention folgende Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an - auf ProduzentInnen, Importeure, Weltläden und Fair-Handels-Gruppen:
• Sozial- und Umweltverträglichkeit
• Transparenz
• Demokratische Organisationsform
• Not-for-Profit-Ausrichtung
• Informations- und Bildungsarbeit
• Kontinuität
• Besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)
Seit 1998 ist die Anerkennung der Konvention Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Aber auch Läden, die nicht im Dachverband sind, orientieren sich an diesen Kriterien. Die aktuelle Version der Konvention können Sie hier lesen.
Kriterien und Konvention der Weltläden
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