Die Konvention der Weltläden ist gemäß der Satzung des Weltladen-Dachverbandes für die Mitglieder des Weltladen-Dachverbandes
verbindlich und dient als Grundlage ihrer Arbeit. Die Konvention definiert den Fairen Handel der Weltläden und die Ansprüche
an alle, die an diesem Handel beteiligt sind,
1. Weltläden,
2. von den Weltläden anerkannte Importeure und
3. Produzent*innen, ihre Zusammenschlüsse und Vermarktungs-Organisationen.
Die vorliegende Fassung ist eine Fortschreibung der Konvention aus dem Jahre 2010. Sie wurde von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes am 17. Oktober 2010 verabschiedet und bei den Mitgliederversammlungen am 29. Juni 2014, am 21. Juni 2015, am 10. Juni 2018 und am 30. Juni 2019 überarbeitet.
Der Faire Handel der Weltläden hat eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden als Ziel. Daher wendet die Konvention folgende Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an - auf ProduzentInnen, Importeure, Weltläden und Fair-Handels-Gruppen:
• Sozial- und Umweltverträglichkeit
• Transparenz
• Demokratische Organisationsform
• Not-for-Profit-Ausrichtung
• Informations- und Bildungsarbeit
• Kontinuität
• Besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)
Seit 1998 ist die Anerkennung der Konvention Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Die aktuelle Version der Konvention können Sie hier lesen.